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   VGH Bayern, 03.01.2007 - 24 CS 06.2634   

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VGH Bayern, 03.01.2007 - 24 CS 06.2634 (https://dejure.org/2007,52169)
VGH Bayern, Entscheidung vom 03.01.2007 - 24 CS 06.2634 (https://dejure.org/2007,52169)
VGH Bayern, Entscheidung vom 03. Januar 2007 - 24 CS 06.2634 (https://dejure.org/2007,52169)
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Wird zitiert von ... (8)

  • OVG Hamburg, 10.04.2014 - 4 Bf 19/13

    Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis zum Zweck des Zusammenlebens mit deutscher

    Es ist somit nicht erforderlich, dass der Ausländer ermessensfehlerfrei ausgewiesen werden könnte (vgl. BVerwG, Urt. v. 16.7.2002, 1 C 8/02, BVerwGE 116, 378, juris Rn. 20; OVG Hamburg, Beschl. v. 26.10.2011, 5 Bs 158/11, AuAS 2012, 2, juris Rn. 18; Beschl. v. 21.7.2010, 3 Bs 58/10, AuAS 2010, 256, juris Rn. 14; BayVGH, Beschl. v. 3.1.2007, 24 CS 06.2634, juris Rn. 13).
  • OVG Hamburg, 17.12.2015 - 4 Bf 137/13

    Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis zum Zwecke des Zusammenlebens mit deutscher

    Nicht erforderlich ist, dass die Ausweisung im konkreten Fall (als Ergebnis der Ermessensbetätigung oder zukünftig der Abwägung der öffentlichen Ausweisungsinteressen mit den privaten Bleibeinteressen nach §§ 53 Abs. 1 und 2, 55 AufenthG n.F.) zulässig wäre (vgl. in diesem Sinne: VGH Mannheim, Beschl. v. 25.8.2015, 11 S 1500/15, juris Rn. 9; ebenso Marx, Aufenthalts-, Asyl- und Flüchtlingsrecht, 5. Aufl. 2015, § 2 Rn. 61; vgl. zu § 5 Abs. 1 Nr. 2 AufenthG a.F.: BVerwG, Urt. v. 16.7.2002, 1 C 8.02, BVerwGE 116, 378, juris Rn. 20; OVG Hamburg, Urt. v. 10.4.2014, 4 Bf 19/13, InfAuslR 2014, 426, juris Rn. 40; Beschl. v. 21.7.2010, 3 Bs 58/10, AuAS 2010, 256, juris Rn. 14; BayVGH, Beschl. v. 3.1.2007, 24 CS 06.2634, juris Rn. 13; vgl. Funke-Kaiser, in: GK-AufenthG, Stand Juli 2013, § 5 Rn. 55 f.).
  • VGH Bayern, 09.12.2015 - 19 B 15.1066

    Frage eigenständigen Aufenthaltsrechts des geschiedenen Ehegatten nach einem Jahr

    Der Umstand, dass die Strafe zur Bewährung ausgesetzt worden ist, schließt eine aktuelle Gefährdung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung nicht aus (vgl. zur alten Rechtslage BayVGH, B. v. 3.1.2007 - 24 CS 06.2634 - juris; Huber, AufenthG, Stand 2010, § 5 Rn. 6).
  • VG München, 19.03.2009 - M 12 K 08.3039

    Rechtswidrigkeit einer Ermessensausweisung, die erst vier Jahre und acht Monate

    Insoweit steht der Umstand, dass seit der letzten Verurteilung des Ausländers mehrere Jahre vergangen sind, der Berücksichtigung dieser Verurteilung dann nicht entgegen, wenn die Eintragung der Verurteilung im Bundeszentralregister noch nicht getilgt ist und auch die Tilgungsfrist noch nicht abgelaufen ist; etwas anderes gilt dann, wenn die Ausländerbehörde dem betroffenen Ausländer nach der letzten Verurteilung einen Aufenthaltstitel erteilt bzw. verlängert hat (vgl. BayVGH vom 3.1.2007 Az: 24 CS 06.2634-Juris; OVG LSA vom 1.8.2006 Az: 2 M 236/06-Juris).

    Der Kläger ist weder im Bundesgebiet geboren noch in früher Kindheit eingereist (vgl. BayVGH vom 3.1.2007 Az: 24 CS 06.2634, a.a.O.), sondern erst im Alter von mehr als 34 Jahren.

  • VGH Bayern, 11.07.2007 - 24 ZB 07.743

    D (A), Ausweisung, Privatleben, Europäische Menschenrechtskonvention, EMRK, EGMR,

    Als faktische Inländer werden vor allem die im betreffenden Vertragsstaat geborenen Ausländer der zweiten Generation angesehen; die hierfür in der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte entwickelten Grundsätze wurden allerdings bereits auch in einem Fall angewandt, in dem der Ausländer in relativ jungem Alter (von 10 Jahren) nach Deutschland kam und bereits seit 27 Jahren in Deutschland lebte (EGMR vom 27.10.2005 InfAuslR 2006, 3 ­ ,,Keles" ­; vgl. auch BayVGH vom 3.1.2007 Az. 24 CS 06.2634).
  • OVG Sachsen, 05.12.2012 - 3 B 258/12

    Qualifizierung eines Sachverhaltes als erstmalige Erteilung eines

    Es ist somit nicht erforderlich, dass der Ausländer ermessensfehlerfrei ausgewiesen werden könnte (BayVGH, Beschl. v. 3. Januar 2007 - 24 CS 06.2634 -, juris).
  • VGH Bayern, 17.11.2009 - 10 ZB 09.1415

    Prozesskostenhilfe; Zulassungsantrag; Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis;

    Der Beklagte hat jedoch in keiner Weise zu erkennen gegeben, dass er von dem durch den Kläger verwirklichten Ausweisungstatbestand keinen Gebrauch mehr machen will; insbesondere hat er in Kenntnis der Umstände, die diesen Ausweisungstatbestand begründen, dem Kläger weder einen Aufenthaltstitel erteilt noch verlängert (vgl. BayVGH vom 3.1.2007 24 CS 06.2634 RdNr. 14).
  • VG München, 04.04.2012 - M 23 K 11.5287

    Vorliegen eines Ausweisungsgrundes bei falscher Ehegattenerklärung

    Die Beklagte hat jedoch in keiner Weise zu erkennen gegeben, dass sie von dem durch den Kläger verwirklichten Ausweisungstatbestand keinen Gebrauch mehr machen will; insbesondere hat sie in Kenntnis der Umstände, die diesen Ausweisungstatbestand begründen, dem Kläger weder einen Aufenthaltstitel erteilt noch verlängert (vgl. BayVGH vom 3.1.2007 24 CS 06.2634 ).
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